Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.11.2023 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Landhandel bei der Annahme von Erntegut sicherstellen muss, dass dieses im Einklang mit den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde.
Das heißt zusammengefasst: Die Firma Allgaier muss versichern, dass der Landwirt für das Saatgut, welches er letzten Herbst oder dieses Frühjahr ausgesät hat und nun davon die Ernte an die Firma Allgaier verkauft, Lizenz bezahlt hat.
Was bedeutet das im Umkehrschluss für Sie?
Sie können auf der Homepage des STV bestätigen, dass Sie für das Saatgut Ihrer Flächen Lizenz bezahlt haben. Dies haben Sie über zwei Wege getan. Zum einen über den Kauf von Z-Saatgut oder zum anderen über die Zahlung von Nachbaugebühren für Ihre eigene Absaat.
ACHTUNG: Die Erntegutbescheinigung hat nichts mit der Nachbauerklärung zu tun.
Wer muss diese Bescheinigung ausfüllen?
Jede Landwirtin und jeder Landwirt der an uns Getreide vermarkten möchte, ist gesetzlich dazu verpflichtet, uns diese Bescheinigung zukommen zu lassen. Hierbei ist es egal, ob Sie nur Z-Saatgut bezogen haben, oder eigenen Nachbau machen.
Möchten Sie uns hingegen nur Raps oder Mais verkaufen, sind Sie befreit.
Welche Schritte müssen Sie nun unternehmen?
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie auf die Homepage des STV. Dort müssen Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto anmelden.
https://www.erntegut-bescheinigung.de/
Anschließend folgen Sie den Anweisungen auf der Seite des STV und arbeiten die einzelnen Punkte ab
(6 Stück)!
Bitte beachten Sie bei der Bearbeitung von Punkt 5 „Dokumente“ folgendes:
Sie können hier Ihre Meldung durch das Hochladen von Dokumenten belegen. Alternativ laden Sie keine Dokumente hoch, dann erklären Sie sich aber mit einer Stichprobenprüfung einverstanden. Trotz einer eventuellen Prüfung empfehlen wir letzteres.
Im Anschluss schicken Sie die ausgefüllte Bescheinigung dann bitte an: getreide@allgaier-agrarhandel.de
Bitte bedenken Sie, dass diese Erntegut-Bescheinigung für uns der rechtssichere Weg ist um nachzuweisen, dass das Konsumgetreide ordnungsgemäß erzeugt wurde.
Falls Sie Probleme beim Erstellen der Erntegutbescheinigung haben oder eine Eigenerklärung abgeben wollen, setzten Sie sich bitte mit unserer Getreideabteilung in Verbindung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Allgaier Agrarhandel
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